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Rufen Sie für die entsprechende Vorgangsart die Zollabwicklung auf
Dann wählen Sie den entsprechenden Vorgang aus, dessen Zollabwicklung es zu verwalten gilt
In der Liste der zu verzollenden Vorgangs-Artikel muss für jeden Stein eine Zolltarif-Nr. vorhanden sein.
Die Zolltarifnummer wird automatisch bei der Aufnahme eines Steines in den Vorgang aus der Steinart übernommen.
Diese fehlt dann, wenn für die Steinart des Steinartikels in der Steinarten-Verwaltung keine Zolltarifnummer hinterlegt wurde.
Hinweis
Die Zolltarife von Vorgangs-Artikeln können jederzeit auch nachträglich in der Vorgangsverwaltung geprüft werden