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Ein Re-Cut (Nachschleifen) von Edelsteinen erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen
a) Nachschleifen von Steinen aus Ländern, die nur geschliffen exportieren dürfen
b) Herunterschleifen eines Steines auf eine vom Kunden vorgegebenen Grösse (Fassung)
Ablauf des Nachschleifens
- Der Stein wird in der Qualität erfasst, in der er eingekauft wird (für fiskalische Inventur)
- Verändert sich der Stein-Code (Qualität des Steines) durch das Nachschleifen
werden die sich ergebenen Qualitätsänderungen im Memofeld dokumentiert, sodass nachvollziehbar bleibt,
mit welchen Qualitäten der Stein eingekauft wurde. Das Gleiche gilt für das Herunterschleifen auf Grösse.
- Die Kosten für das Nachschleifen/Herunterschleifen können in einem eigenen Feld erfasst werden